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Dringender Veränderungsbedarf im Zahntechniker-Handwerk, Brief an Jens Spahn

Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,

bei Ihrem persönlichen Auftritt vor den Vertretern der Gesundheitshandwerke im Handwerkskammerbezirk Düsseldorf haben Ihnen Anfang Februar bereits die Zahntechniker in Nordrhein-Westfalen signifikante Missstände geschildert.

Wir unterstützen die dort gehörten Forderungen bezüglich der Herstellung von Prothesen und dem Vorgehen gegen widerrechtliche Verträge. Wir müssen aber auch ein anderes Thema in den Fokus rücken, welches die Dentallabore in den von uns vertretenen Handwerkskammerbezirken Frankfurt-Rhein-Main und Wiesbaden massiv benachteiligt und teilweise in ihrer Existenz bedroht.

Wie Ihnen bekannt ist, sind wir als regionale Zahntechniker-Innung für den Abschluss der BEL II - Leistungsverträge mit den Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen nach dem SGB V zuständig.

Wir liegen in unserem Vertragsgebiet zwar fast überall bei den höchstmöglichen 105 Prozent des Bundesmittelpreises und sind unserer Verantwortung nachgekommen, um jeden möglichen Cent zu ringen, ohne aber die tatsächliche Kostenentwicklung dabei widerspiegeln zu können.

Das Problem der Kostenunterdeckung wird besonders bei Reparaturen deutlich. Beispielsweise stellt man bei der Wiederbefestigung eines Zahnes an einer Prothese, bei einer Entfernung von zehn Kilometern zu dem beauftragenden Kunden, schnell fest, dass man mit einer enormen Unterdeckung fertigt (mehrere hundert Prozent) und das sogar bei gleichzeitigem Transport einer weiteren Arbeit.

Reparaturen am Zahnersatz von gesetzlich versicherten Personen sind mit ganz wenigen Ausnahmen als Kassenleistung zu erbringen. Der durch das SGB V geregelte Markt benachteiligt hier massiv das „normale“ Dentallabor, während Spezialanbieter und Importeure durch „Nischen-Preise“ die Öffnung zum privaten Sektor ausnutzen. Dazu kommt, dass zahnarztbetriebene Dentallabore (Praxislabore), zum einen keine Kosten für den Versand haben, zum anderen die rentablen Arbeiten selektieren können.

Reparatur- und Erweiterungs-Leistungen sind zudem immer eilig. Längere Termine führen zu Krankschreibungen und Folgekosten. Auch für den immer größer werdenden Anteil der älteren und/oder pflegebedürftigen Mitbürger ist eine zeitnahe Versorgung unbedingt erforderlich. Denken Sie nur an all die Diabetiker, Krebspatienten, chronisch Kranken und auch Berufstätigen.
Zum Nachteil der Leistungserbringer wirkt sich hier auch der absolut unzureichende Preis für den Versandgang aus. (Noch drastischer auf dem Lande.)

Die Versorgung der Bevölkerung - gerade mit Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz - ist eine dem Gemeinwohl verpflichtete Aufgabe, für die man die Leistungserbringer nicht bestrafen darf.

Die Tatsache, dass Zahntechniker dennoch regelmäßig Arbeiten erledigen, für welche sie nicht angemessen entlohnt werden, sorgt für fehlende Rendite bei den Laboren, die diese versorgungspolitisch unverzichtbaren Leistungen erbringen. Wir benötigen deshalb eine Neubewertung dieser Leistungen im System.

Wir sind in der großen Arbeitswelt eine kleine Berufsgruppe. Gerade dieses Faktum bedeutet aber auch: Schon kleine Fehler in der Gesetzgebung haben für unseren Berufsstand schwerwiegende Folgen, da entsprechende Kompensationsmöglichkeiten über skalierbare Mengeneffekte fehlen.

Bitte helfen Sie uns die Erbringungen aller BEL-Leistungen ohne Unterdeckung möglich zu machen. Gerne stehen wir dabei auch für einen vertiefenden persönlichen Austausch mit Ihnen in Berlin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Horst-Dieter Deusser, Obermeister
Christian Mankel, Geschäftsführer

 Frankfurt am Main, 19.02.2019


Zahntechniker-Innung Rhein-Main

Haus des Handwerks
Kettenhofweg 14-16
60325 Frankfurt/Main

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